Tschechische Staatsbürgerschaft: Müssen slowakische Urkunden übersetzt werden?
Für den Antrag auf tschechische Staatsbürgerschaft benötigen rein slowakischsprachige Personenstandsurkunden oft keine amtliche Übersetzung ins Tschechische. Bei fremdsprachigen Anlagen, gemischten Unterlagen und der Legalisation ist eine gesonderte Prüfung sinnvoll.