Was gilt als zertifizierte englische Übersetzung für den US-Familiennachzug?
Wer im Rahmen eines familienbasierten US-Einwanderungsverfahrens Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Familienbücher, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse oder Adoptionsunterlagen einreicht, steht meist vor einer entscheidenden Frage: Brauche ich dafür einen Notar? In der Regel lautet die Antwort: Nein. Entscheidend ist nicht das Notarsiegel, sondern ob die Unterlagen eine zertifizierte englische Übersetzung für den US-Familiennachzug (Certified Translation) enthalten, die den Vorgaben der jeweils zuständigen US-Behörde entspricht. In den Vereinigten Staaten gilt hierbei ein einheitlicher Bundesstandard: Für Einreichungen bei USCIS bildet 8 C.F.R. § 103.2(b)(3) die rechtliche Grundlage; im konsularischen Verfahren wendet das US-Außenministerium seine eigenen NVC-Vorschriften für Zivil- und Personenstandsdokumente an; und bei Verfahren vor den US-Einwanderungsgerichten gilt das Praxishandbuch des EOIR.
Dieser bundesweite Standard bedeutet jedoch nicht, dass in der Praxis jedes Verfahren reibungslos verläuft. Verzögerungen entstehen häufig, weil unpassende Vorlagen verwendet, unleserliche Scans hochgeladen, unnötige Notariatskosten bezahlt oder die Bestimmungen von USCIS und NVC verwechselt werden. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf diese praktischen Hürden und zeigt, worauf es bei einer zertifizierten Übersetzung im US-Einwanderungsprozess tatsächlich ankommt.
Wichtigste Erkenntnisse im Überblick
- Für die meisten familienbezogenen USCIS-Anträge ist eine vollständige englische Übersetzung erforderlich, ergänzt durch eine unterzeichnete Erklärung des Übersetzers (Certificate of Translation), die Vollständigkeit, Richtigkeit und die eigene Sprachkompetenz bestätigt.
- Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich. Weder USCIS noch das NVC oder das EOIR machen eine notarielle Beglaubigung zur Grundvoraussetzung für reguläre Personenstandsurkunden.
- Wer darf übersetzen? Die US-Bundesvorschriften verlangen weder eine ATA-Mitgliedschaft noch einen Gerichtsdolmetscher oder Anwalt. Ausschlaggebend sind sprachliche Kompetenz, inhaltliche Vollständigkeit und eine ordnungsgemäße Übersetzererklärung.
- Die wichtigste Ausnahme: Im NVC-Verfahren (konsularische Bearbeitung) müssen Dokumente, die in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem das Visum beantragt wird, unter Umständen nicht ins Englische übersetzt werden – während USCIS dies im Vorfeld verlangt hätte.
Für wen dieser Leitfaden gedacht ist
Dieser Leitfaden richtet sich an Personen, die familienbasierte US-Einwanderungsverfahren bearbeiten – insbesondere Ehepartner, Eltern, erwachsene Kinder und Sponsoren – sowie an Paralegals und Sachbearbeiter gemeinnütziger Organisationen, die nicht-englische Zivil- und Personenstandsurkunden vorbereiten. Zu den typischen Sprachkombinationen gehören unter anderem Deutsch-Englisch, Spanisch-Englisch, Chinesisch-Englisch, Portugiesisch-Englisch, Vietnamesisch-Englisch und Koreanisch-Englisch.
Zum typischen Dokumentensatz gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Auszüge aus dem Melderegister bzw. Familienbücher, polizeiliche Führungszeugnisse, Passkopien sowie Adoptions- oder Sorgerechtsbeschlüsse. Typische Unsicherheiten entstehen, wenn zweisprachige Verwandte selbst übersetzen wollen, ein Notar fälschlicherweise behauptet, eine notarielle Beglaubigung sei zwingend, oder Unklarheit darüber herrscht, ob USCIS, das National Visa Center (NVC) und die Einwanderungsgerichte identische Regeln anwenden.
Typische Fehlerquellen und Stolperfallen
Da die rechtlichen Standards auf US-Bundesebene einheitlich geregelt sind, liegen die eigentlichen Probleme selten im Gesetzestext, sondern in der praktischen Umsetzung. Häufige Fehlerquellen sind:
- Es wird nur der Haupttext übersetzt, während Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke, Randnotizen oder Rückseiten ausgelassen werden;
- Verwendung einer pauschalen Erklärung, die zwar die inhaltliche Richtigkeit behauptet, aber die persönliche Übersetzungskompetenz nicht bestätigt;
- Zahlung für eine unnötige notarielle Beglaubigung („Notarized Translation“), weil fälschlicherweise angenommen wird, USCIS verlange ein Notarsiegel;
- Übertragung der NVC-Sprachregeln auf ein USCIS-Verfahren oder umgekehrt;
- Einreichung von Papierakten mit schlechter Scan-Qualität oder Upload von CEAC-Dateien, bei denen Original und Übersetzung schwer lesbar sind.
USCIS selbst weist auf seiner Informationsseite zu Tipps für postalische Einreichungen ausdrücklich darauf hin, dass Dokumente sauber lesbar, ordnungsgemäß unterschrieben und gut scanbar sein müssen. Dies ist für Übersetzungen essenziell: Selbst die beste Übersetzererklärung nützt nichts, wenn der Text des Ausgangsdokuments oder ein Dienstsiegel auf dem Scan unleserlich ist.
Was genau ist eine „Certified English Translation“ für US-Familienvisa?
Für reguläre Anträge bei USCIS lässt sich die Anforderung klar definieren: Eine zertifizierte Übersetzung (Certified Translation) ist eine vollständige englische Übersetzung des fremdsprachigen Dokuments, versehen mit einer unterzeichneten Erklärung des Übersetzers, in der bestätigt wird, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und der Übersetzer über die erforderliche Kompetenz zur Übersetzung aus der Ausgangssprache ins Englische gemäß 8 C.F.R. § 103.2(b)(3) verfügt.
Der Begriff Certified führt im deutschsprachigen Raum oft zu Missverständnissen, da er nicht mit einer gerichtlichen Ermächtigung, Beeidigung oder notariellen Beglaubigung nach deutschem Muster gleichzusetzen ist. Im US-amerikanischen System bedeutet er in der Regel nicht, dass die Übersetzung staatlich beeidigt, gerichtlich ermächtigt, ATA-zertifiziert oder notariell beglaubigt sein muss. Er besagt lediglich, dass dem Dokumentenpaket eine ordnungsgemäße Erklärung des Übersetzers (Certificate of Translation) beiliegt. Weiterführende Details zu den allgemeinen USCIS-Grundlagen finden Sie in unseren Beiträgen zu den USCIS-Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen, der Frage, wer Übersetzungen für USCIS beglaubigen darf, sowie unserem Vergleich zwischen Certified Translation und Notarized Translation.
Vergleich: USCIS vs. NVC vs. US-Einwanderungsgericht
| Verfahrensweg | Grundregel | Worauf es ankommt | Häufiger Fehler |
|---|---|---|---|
| USCIS (Inland / Petitionen) | Fremdsprachige Dokumente erfordern eine vollständige englische Übersetzung samt Erklärung zu Vollständigkeit, Richtigkeit und Sprachkompetenz. | Die Übersetzung muss lückenlos, gut lesbar und ordnungsgemäß bescheinigt sein. | Die Annahme, ein Notarsiegel könne die Erklärung des Übersetzers ersetzen. |
| NVC / Konsularische Bearbeitung | Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Antragslandes verfasst sind, müssen zertifiziert übersetzt werden. | Prüfen, ob die Sprache des Dokuments der Amtssprache des Landes entspricht, in dem das Visuminterview stattfindet. | Unnötige englische Übersetzungen in Auftrag zu geben, weil die USCIS-Regel fälschlicherweise auf die NVC-Phase angewendet wurde. |
| EOIR / US-Einwanderungsgericht | Die Übersetzung muss zertifiziert, maschinengeschrieben oder gut lesbar gedruckt sein und in der Regel die Kontaktdaten des Übersetzers enthalten. | Die formalen Anforderungen an die Bescheinigung sind strenger. | Verwendung einer einfachen USCIS-Bescheinigung ohne die vor Gericht üblichen Zusatzangaben. |
Die Unterscheidung zwischen diesen drei Wegen ist für Antragsteller elementar. Viele Familien durchlaufen zunächst die Petitionsphase (z. B. Formular I-130) und wechseln danach in das konsularische Verfahren, ohne zu bemerken, dass sich die Sprachanforderungen ändern können. Die offizielle Ausnahmeregelung für Amtssprachen ist in den NVC-Richtlinien für Zivildokumente des US-Außenministeriums festgelegt. Die gerichtlichen Formatvorgaben regelt das EOIR Practice Manual.
Wer darf die Übersetzung anfertigen?
Für reguläre familienbasierte Einwanderungsanträge verlangt das US-Bundesrecht weder eine ATA-Mitgliedschaft noch eine staatliche Beeidigung oder eine anwaltliche Zulassung. In diesem Sinne ist der Kreis der zulässigen Übersetzer weit gefasst. Eine breite formale Zulässigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch ein geringes Risiko.
In der Praxis gibt es drei gängige Optionen:
- Professioneller Fachübersetzungsdienst: Meist der einfachste Weg, um standardisierte Bescheinigungsklauseln, ein einheitliches Layout sowie die fachgerechte Erfassung von Siegeln, Stempeln und Rückseiten sicherzustellen.
- Zweisprachige Verwandte oder Bekannte: Nach den Vorschriften bei ausreichender Sprachkompetenz formell möglich, birgt jedoch oft Risiken hinsichtlich möglicher Befangenheit, Formatierungsfehlern oder unvollständiger Textwiedergabe.
- Selbstübersetzung: Vom Wortlaut der Vorschrift nicht ausdrücklich verboten, in vielen Familienakten jedoch ein Schwachpunkt, da die Person mit dem größten Eigeninteresse gleichzeitig die Richtigkeit der Übersetzung bescheinigt.
Detaillierte Erläuterungen hierzu bieten unsere Leitfäden zur Selbstübersetzung für USCIS sowie zur Frage, ob ein ATA-zertifizierter Übersetzer vorgeschrieben ist. Bei Familiennachzügen wiegt mangelnde Sorgfalt besonders schwer: Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen führen schnell zu behördlichen Nachforderungen (Requests for Evidence, RFE) und verzögern das gesamte Verfahren.
Was die Übersetzererklärung enthalten muss
Für ein USCIS-konformes Übersetzungspaket muss die Übersetzererklärung (Certification of Translator) zwei zentrale Aufgaben erfüllen: Sie muss die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigen und die persönliche Sprachkompetenz für die Übersetzung ins Englische erklären. Ein typischer Wortlaut für USCIS lautet:
I certify that I am competent to translate from [language] into English, and that the attached translation is a complete and accurate translation of the original document.
Bei Einreichungen vor dem US-Einwanderungsgericht (EOIR) reicht eine solche einfache Ein-Satz-Erklärung in der Praxis meist nicht aus. Das EOIR erwartet eine formellere Darstellung; Antragsteller fahren in der Regel sicherer mit einer maschinengeschriebenen Bescheinigung samt Unterschrift und Kontaktdaten gemäß dem EOIR Practice Manual.
Warum die Frage nach dem Notar meist am Thema vorbeigeht
Die Annahme, dass Übersetzungen für US-Behörden notariell beglaubigt werden müssen, ist einer der hartnäckigsten Mythen im US-Einwanderungsrecht. Ein Notar (Notary Public) beglaubigt lediglich die Identität des Unterzeichners und dessen Unterschrift – nicht aber die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Übersetzung. Ein Notarsiegel macht aus einer unvollständigen oder mangelhaften Übersetzung kein behördlich akzeptiertes Dokument.
Dieses Missverständnis rührt oft daher, dass Notare in kontinentaleuropäischen und lateinamerikanischen Rechtssystemen eine zentrale Rolle im Urkundenwesen spielen. Im US-Einwanderungsrecht steht jedoch die persönliche Erklärung des Übersetzers im Vordergrund. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Leitfaden Beglaubigte vs. notariell beglaubigte Übersetzung.
Typische Familiendokumente, die besondere Sorgfalt erfordern
- Heiratsurkunden: Register- und Registernummern, Stempel, Randvermerke und Hinweise auf Vorehen müssen vollständig erfasst werden. Siehe auch Heiratsurkunden für USCIS übersetzen.
- Geburtsurkunden: Mehrsprachige Formulare, behördliche Registrierungsvermerke und Namensschreibweisen der Eltern müssen exakt übereinstimmen. Siehe Geburtsurkunden übersetzen.
- Scheidungsurteile und Sterbeurkunden: Diese belegen die lückenlose Rechtsgültigkeit einer neuen Ehe und werden in der Praxis häufig unvollständig übersetzt.
- Familienbücher und Melderegisterauszüge: Diese Dokumente sind besonders fehleranfällig, da sie oft komplexe Familienverhältnisse auf engem Raum zusammenfassen.
- Adoptions-, Sorgerechts- oder Namensänderungsurkunden: Bei Eltern-Kind-Verfahren oft ausschlaggebend, häufig mit gerichtlichen Siegeln und handschriftlichen Randvermerken versehen.
Bei Unterlagen für den Familiennachzug liegt das Hauptproblem selten im Vokabular, sondern in der Vollständigkeit. Ein einziger übersehener Randvermerk auf einem alten Scheidungsurteil kann zu behördlichen Nachfragen führen und das Verfahren um Wochen oder Monate verzögern.
Praktischer Ablauf: So gehen Sie vor
- Bestimmen Sie die zuständige Behörde bzw. den Verfahrensschritt: USCIS, NVC oder US-Einwanderungsgericht.
- Stellen Sie den vollständigen Dokumentensatz vor Beginn der Übersetzung zusammen (z. B. Heiratsurkunde inklusive früherer Scheidungsurteile und Geburtsurkunden der Kinder).
- Übersetzen Sie das gesamte Dokument einschließlich aller Stempel, Dienstsiegel, handschriftlicher Randbemerkungen und relevanter Rückseiten.
- Fügen Sie die passende Übersetzererklärung für den jeweiligen Behördenweg bei.
- Reichen Sie einwandfrei lesbare Kopien ein. Bei postalischen USCIS-Anträgen beachten Sie die Hinweise zur postalischen Einreichung.
- Speichern Sie Originalscan, Übersetzung und Übersetzerbescheinigung zusammen in Ihrer digitalen Master-Akte für eventuelle RFEs, Interviews und Folgeanträge ab.
Gesonderte Behördentermine speziell für Übersetzungen gibt es nicht; die Übersetzung ist ein rein privater Vorbereitungsschritt. Die Einreichung erfolgt über die behördlichen Systeme: myUSCIS oder Lockbox-Poststellen, CEAC für NVC-Uploads oder die gerichtlichen Einreichungsstellen beim EOIR. Qualitätssicherung und Fristeinhaltung liegen somit beim Antragsteller und dem beauftragten Übersetzungsdienst.
Kosten, Bearbeitungszeiten, Versand und Terminplanung
USCIS erhebt keine gesonderten Gebühren für Übersetzungen. Die behördlichen Gebühren fallen ausschließlich für die Einwanderungsanträge selbst an. Die Kosten für Übersetzungen variieren im freien Markt; Antragsteller sollten daher auf den genauen Leistungsumfang achten: Beinhaltet das Angebot die Übersetzerbescheinigung (Certification of Translator), Korrekturschleifen, die vollständige Übersetzung von Siegeln und Rückseiten sowie eine saubere PDF-Bereitstellung?
Auch die Bearbeitungszeiten hängen vom gewählten Dienstleister ab. Das größte behördliche Verzögerungsrisiko entsteht durch unleserliche Scans, vertauschte Seiten oder unvollständige Zusammenstellungen. Bei NVC-Uploads im CEAC-Portal müssen Original und Übersetzung klar lesbar sein; zu stark komprimierte PDF-Dateien führen häufig zu vermeidbaren Beanstandungen.
Erfahrungsberichte aus der Praxis
In Einwanderungsforen wie VisaJourney, archivierten Anwaltsauskünften auf Avvo sowie Erfahrungsberichten auf Reddit wiederholen sich stets dieselben Fehler: Ausgelassene Siegel oder Rückseiten, unvollständige Formulierungen in der Übersetzererklärung oder unnötig bezahlte Notariatsgebühren, die den behördlichen Anforderungen nicht gerecht werden.
Solche Erfahrungsberichte ersetzen keine Rechtsberatung, veranschaulichen jedoch praxisnah, woran Anträge scheitern: nicht an komplizierten Rechtstheorien, sondern an mangelhafter Dokumentenvorbereitung, unzureichenden Textvorlagen und Unklarheiten über die Unterschiede zwischen USCIS und NVC.
Betrugsrisiken, „Notarios“ und Beschwerdewege
USCIS warnt auf seiner Seite Avoid Scams ausdrücklich vor Betrugsmaschen. Dies betrifft Übersetzungen insbesondere dann, wenn sogenannte „Notarios“ oder unseriöse Formulardienste Übersetzung, Notarisierung und unerlaubte Rechtsberatung in einem Paket anbieten. Hierbei handelt es sich um strikt voneinander zu trennende Dienstleistungen.
- Für allgemeine mehrsprachige Informationen über Einwanderungsverfahren bietet USCIS ein Multilingual Resource Center. Dieses dient der Orientierung, fertigt jedoch keine Übersetzungen persönlicher Urkunden an.
- Befindet sich ein Verfahren bereits vor dem Einwanderungsgericht und gibt sich jemand fälschlich als bevollmächtigter Vertreter aus, sind die Meldestellen des EOIR gegen Betrug und Missbrauch zuständig.
- Wer Opfer eines Betrugs wurde, findet Unterstützung über den FTC-Leitfaden zur Betrugsprävention sowie die Verbraucherschutzabteilungen der jeweiligen US-Bundesstaaten (State Attorney General).
Ein wichtiger Grundsatz für Familien: Wenn ein Anbieter behauptet, nur ein Notar, ein Anwalt oder ein exklusiver „von USCIS zugelassener Übersetzer“ dürfe die Übersetzung anfertigen, sollten Sie hellhörig werden.
Bedeutung der Dokumentenübersetzung auf nationaler Ebene
Laut dem Jahrbuch 2024 des DHS Office of Homeland Security Statistics macht die familienbasierte Einwanderung jedes Jahr einen sehr großen Anteil aller neuen Personen mit Daueraufenthaltsstatus (Permanent Residents) aus – häufig weit über 400.000 Personen. Viele Antragsteller stammen aus nicht-englischsprachigen Ländern. Daher treten Übersetzungsmängel in Familienakten so häufig auf: Die Nachweispflicht für familiäre Beziehungen ist hoch, und die Belege stützen sich oft auf ältere Personenstandsurkunden mit handschriftlichen Zusätzen, Stempeln oder mehrsprachigen Einträgen.
Es handelt sich somit nicht um ein bürokratisches Randthema, sondern um einen zentralen Erfolgsfaktor in einem der größten Einwanderungsbereiche der USA.
Vergleich kommerzieller Übersetzungsanbieter
Für reguläre Familienanträge lautet die entscheidende Frage: Welcher Anbieter liefert verlässlich eine vollständige englische Übersetzung mit vorschriftsmäßiger Übersetzererklärung, ohne unnötige Notariatskosten aufzudrängen? Die folgende Tabelle stellt öffentlich nachprüfbare Angaben dar. Kundenbewertungen spiegeln lediglich den Kundenservice wider, stellen jedoch keinen Nachweis rechtlicher Eignung dar.
| Anbieter | Öffentliche Kontaktdaten | Typischer Einsatzbereich | Vor der Beauftragung prüfen |
|---|---|---|---|
| CertOf | 2500 Wilshire Blvd., Los Angeles, CA 90057; Tel. +1 (650) 468-7435; Online-Bestellung unter translation.certof.com | Familien, die eine digitale zertifizierte Dokumentenlieferung, standardisierte Erklärungsklauseln und Unterstützung bei Siegeln und komplexen Layouts suchen. | Sicherstellen, dass Rückseiten, handschriftliche Vermerke und Korrekturen abgedeckt sind. Siehe auch: Ablauf der Online-Bestellung und Korrektur- und Bearbeitungsrichtlinien. |
| RushTranslate | Standort Seattle; Tel. (206) 672-5052; ATA-Verzeichniseintrag und BBB-Akkreditierung | Antragsteller, die einen etablierten US-Online-Anbieter mit Fokus auf USCIS-konforme Übersetzungen suchen. | Prüfen, ob eine notarielle Beglaubigung tatsächlich aus gesondertem Grund benötigt wird, da reguläre USCIS-Familienfälle diese nicht erfordern. |
| Day Translations | 477 Madison Avenue, 6th Floor, New York, NY 10022; Tel. 1-800-969-6853 | Familien, die einen umfassenden Full-Service-Anbieter mit speziellem Einwanderungsportal vergleichen möchten. | Vorab klären, wer die Bescheinigung ausstellt, wie Korrekturen gehandhabt werden und ob zusammenhängende Dokumentenketten koordiniert übersetzt werden. |
Öffentliche und gemeinnützige Hilfsangebote
| Ressource | Zielgruppe | Funktion | Grenzen des Angebots |
|---|---|---|---|
| USCIS Multilingual Resource Center | Antragsteller mit eingeschränkten Englischkenntnissen | Bietet mehrsprachige Leitfäden zu Antragsverfahren und Betrugsprävention. | Übersetzt keine persönlichen Urkunden oder Dokumente. |
| DOJ R&A / EOIR Programm | Familien, die rechtliche Unterstützung benötigen | Hilft beim Auffinden anerkannter Organisationen und akkreditierter Rechtsvertreter. | Betrifft die rechtliche Vertretung, nicht die Übersetzung von Dokumenten. |
| FTC-Leitfaden zu Betrugsprävention | Betroffene von Betrug durch Notarios oder unseriöse Formulardienste | Erklärt, wie Betrug gemeldet und seriöse Hilfe gefunden werden kann. | Hilfreich bei Anbietern, die mit angeblich zwingenden Notardiensten oder Scheinvollmachten geworben haben. |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Verlangt USCIS eine notariell beglaubigte Übersetzung für Familienanträge?
Nein. Die Kernanforderung von USCIS ist eine vollständige englische Übersetzung mit einer unterzeichneten Genauigkeits- und Kompetenzerklärung des Übersetzers (Certificate of Translation), keine notarielle Beglaubigung.
Darf ich oder mein Ehepartner die eigene Heiratsurkunde übersetzen?
Die Vorschriften verbieten dies nicht ausdrücklich, es ist bei Familienfällen jedoch oft eine riskante Wahl, da dieselben Personen mit dem größten persönlichen Interesse die Übersetzung bescheinigen. Viele Familien entscheiden sich daher lieber für einen neutralen Dritten.
Wird ein ATA-zertifizierter Übersetzer für I-130- oder I-485-Pakete benötigt?
Nein. Eine ATA-Mitgliedschaft oder -Zertifizierung ist keine gesetzliche Vorgabe. Entscheidend sind die Vollständigkeit der Übersetzung und eine ordnungsgemäße Übersetzererklärung.
Was tun, wenn ein Dokument Stempel, Randvermerke oder Rückseiten enthält?
Alles muss übersetzt werden. In familienbasierten Verfahren sind es oft gerade diese Details, die den lückenlosen Verwandtschaftsnachweis erbringen.
Verlangt das NVC eine englische Übersetzung, wenn das Dokument auf Spanisch ist und das Interview in Mexiko stattfindet?
Häufig nicht, da die Richtlinien des US-Außenministeriums Dokumente in der Amtssprache des Antragslandes zulassen. Dies ändert jedoch nichts an den separaten USCIS-Anforderungen in früheren Verfahrensschritten.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Übersetzung Ihrer Dokumente?
CertOf unterstützt Sie als Anbieter für Dokumentenvorbereitung und zertifizierte Übersetzungen – nicht als rechtlicher Vertreter. Wenn Ihre Herausforderung darin besteht, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse oder Familienbücher in ein sauberes englisches Dokumentenpaket mit der passenden Übersetzererklärung zu überführen, nutzen Sie direkt das Online-Bestellportal von CertOf. Bei Fragen zur rechtlichen Anspruchsberechtigung, Einreichungsstrategie oder gerichtlichen Vertretung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten US-Einwanderungsanwalt oder einen DOJ-akkreditierten Rechtsbeistand.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Beiträgen darüber, wie Übersetzungsmängel RFEs auslösen können, wie Sie eine wiederverwendbare digitale Master-Akte anlegen und wie ein USCIS-Musterbeglaubigungsvermerk aufgebaut ist.
Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken über Dokumenten- und Übersetzungsstandards in familienbasierten US-Einwanderungsverfahren. Er stellt keine Rechtsberatung dar, begründet kein Mandatsverhältnis und ersetzt weder amtliche Formularanweisungen noch behördliche Richtlinien oder die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Einwanderungsanwalt bzw. akkreditierten Vertreter. Prüfen Sie stets die spezifischen Anforderungen der für Ihren Verfahrensschritt zuständigen Behörde (USCIS, NVC oder EOIR).