Markenanmeldung Spanien: einfache oder vereidigte Übersetzung?
Für viele Markenanmeldungen in Spanien genügt eine einfache Übersetzung ins castellano; eine vereidigte Übersetzung ist nicht automatisch erforderlich. Der Leitfaden erklärt die 3-Monats-Frist bei Prioritätsunterlagen, die strenge 2-Monats-Frist bei Umwandlungen von EU-Marken, regionale Amtssprachen und den Umgang mit irreführenden Rechnungen nach der Veröffentlichung im BOPI.