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Wann ausländische Beweismittel im italienischen Zivilprozess eine beeidigte Übersetzung erfordern

Im italienischen Zivilprozess sind fremdsprachige Beweismittel nicht automatisch unzulässig, nur weil keine beeidigte Übersetzung vorliegt. Das tatsächliche Risiko entsteht, wenn der Wortlaut strittig ist, das Gericht eine klarere italienische Fassung benötigt oder Verzögerungen kostspielig wären. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Maßstäbe nach Art. 122 und 123 c.p.c., die aktuelle Rechtsprechung der Cassazione, wann eine traduzione asseverata die sicherere Wahl ist, wie Gerichtsorganisation und Stempelgebühren funktionieren und worauf Parteien bei Verträgen, Rechnungen, Chats, Vollmachten oder Urkunden achten sollten.

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